Im Februar dieses Jahres gab die Tourenwagen Legenden GmbH auf Ihrer Homepage bekannt, dass sie eine neue Rennserie ins Leben gerufen habe und sie diese „Tourenwagen Classic“ nenne. Eine fast Namensgleichheit mit der „Tourenwagen Classics“, jedoch ohne das „s“ am Ende. Kaum rechtlich haltbar, wie auch in dem Artikel vom 21. Februar auf LSR-Freun.de vermutet.
Nun hat die 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main in dieser Sache am 11. März entschieden und eine Einstweilige Verfügung gegen die „Tourenwagen Legenden GmbH“ und ihren Geschäftsführer Jörg Hatscher erlassen (Az: 3-10 O 24/22). Diesen wird mit sofortiger Wirkung und unter Androhung einer nicht unerheblichen Strafe untersagt den Namen „Tourenwagen Classic“ im geschäftlichen Verkehr zu nutzen.
Kurz nach Veröffentlichung des Artikels in LSR-Freun.de am 21. Februar war, vermutlich als Reaktion, in einem Interview von Jörg Hatscher seine sehr eigene Einstellung zum Thema Markenrecht in Deutschland zu lesen. Unter dem Foto eines sichtlich fröhlichen Interviewten findet man in einer Antwort, dass durch den Verkauf der Serie (Anm. d. Autors: die Tourenwagen Classics an die ITR GmbH) und dadurch, dass diese nicht mehr existiere (Anm. d. Autors: der neue Name der Serie lautet DTM-Classic) alle Rechte an dem Namen „Tourenwagen Classics“ vorheriger Rechteinhaber nicht mehr vorhanden seien. Und, dass deshalb die Nutzung des Namens ohne „s“ am Ende für ihn kein Problem sei. Eine Fehleinschätzung des Geschäftsführers Jörg Hatscher, so die Meinung des Gerichts.
Der Tourenwagen Classics GmbH als Antragssteller der Einstweiligen Verfügung hatte noch am 1. März Herrn Hatscher schriftlich aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, um den Gang zum Gericht zu ersparen. Eine Reaktion darauf erfolgte nach unseren Informationen nicht.
Ignoriert hat Hatscher auch, dass neben der Rennserie „Tourenwagen Classics“ auch eine eSport-Serie „Tourenwagen Classics Digital“ und eine Firma „Tourenwagen Classics GmbH“ existieren. Auch diesen Bezeichnungen sollte das deutsche Markengesetz Schutz gewähren.
Für das Team der Tourenwagen Legenden kommt diese Gerichtsentscheidung kurz vor Saisonstart zu einer ungünstigen Zeit, da viele Unterlagen für die neue Rennserie schon produziert sein dürften. Jetzt muss schnellstmöglich ein neuer Name gefunden, der Name „Tourenwagen Classic“ aus allen Medien gelöscht und die Kommunikation angepasst werden.
In der doch relativ kleinen Szene des Historischen Motorsports ist dies eine Geschichte, auf die man getrost verzichten könnte. Nach uns vorliegenden Informationen hat die Tourenwagen Legenden GmbH Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung eingereicht. Weitere Einzelheiten waren mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren nicht zu erhalten. In Erwartung eines langwierigen Gerichtsprozesses wird dieser Geschichte wohl ein weiterer Teil hinzugefügt.
In eigener Sache:
Du hast den Beitrag bis zum Schluss gelesen? Hat er Dir gefallen? Wenn Du die LSR-Freun.de unterstützen möchtest, kannst Du das mit einem Abonnement bei SteadyHQ tun.
Damit hilfst Du uns, auch in Zukunft erstklassige Berichte, Dokumentationen und Reportagen aus der Welt der Langstreckenrennen zu erarbeiten und zu erstellen.

Die LSR-Freun.de sagen Danke!