Lange war es in den großen Medien sehr ruhig um den Verkauf der legendären Rennstrecke in der Eifel. Lediglich die Verurteilung von Ex-Landesminister Deubel im vergangenen Jahr wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage rückte das Thema kurzzeitig wieder in den Fokus.
Heute hat der Europäische Gerichtshof seine Ansicht bekannt gegeben, dass der umstrittene Verkauf der einst staatlichen Rennstrecke an den privaten Investor Capricorn von der EU-Kommission nicht ausreichend geprüft wurde. Capricorn bekam für 77 Millionen Euro den Zuschlag für die gesamte Anlage inklusive der Nordschleife. Die Jahre zuvor hatte das Land Rheinland-Pfalz mehr als eine halbe Milliarde an Steuergeldern in das Projekt Nürburgring 2009 investiert.
Der Spiegel berichtet:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) teilte mit, es habe »Anlass zu Bedenken« gegeben, die die EU-Kommission hätten veranlassen müssen, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten.
Die Wettbewerbshüter der EU hatten 2014 entschieden, dass bestimmte Beihilfen zwar unzulässig waren, aber nicht zurückgefordert werden könnten. Das Bieterverfahren beim Verkauf sei zudem offen, transparent und diskriminierungsfrei und der Preis marktgerecht gewesen. Kläger in den zugrundeliegenden Verfahren sind der Verein »Ja zum Nürburgring« und das US-Unternehmen Nexovation. Sie wollten die Strecke selbst erwerben, kamen aber nicht zum Zuge.
Der Fehler sei gewesen, dass die Kommission zu Unrecht davon ausgegangen sei, dass das Kaufangebot von Capricorn von einer Bank garantiert gewesen sei. »Dieser Fehler lässt Zweifel an der Diskriminierungsfreiheit des Bietverfahrens aufkommen«, so das Gericht. Das höhere Angebot von Nexovation sei wegen fehlenden Finanzierungsnachweises ausgeschlossen worden. Welches Ergebnis und welche Auswirkungen ein neues Prüfverfahren haben, steht noch nicht fest.
Rechtssachen: C-647/19 und C-665/19
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